Der Verein

Wer steckt hinter dem ZöliNet?

Das ZöliNet wird vom gleichnamigen eingetragenen Verein ‚ZöliNet e.V.‘ betrieben.

 „Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Betroffenen mit Zöliakie sowie Menschen, die aus anderweitigen gesundheitsbedingten Gründen eine lebenslange glutenfreie Diät benötigen. Der Satzungszweck wird in der Förderung des Wohlfahrtswesens verwirklicht. Dies wird insbesondere durch die Unterhaltung einer Online-Informationsplattform für Betroffene und die Durchführung von fachbezogenen Gruppentreffen und Seminaren umgesetzt.“ [Auszug aus der Satzung in der Fassung vom 19.05.2019]

Um die Plattform ‚ZöliNet‘ nutzen zu können, ist es jedoch nicht verpflichtend, dem Verein beizutreten. Ein Teil unserer Angebote ist öffentlich und über die Plattform frei zugänglich. Dazu gehören z. B. das Organisieren und Durchführen einfacher Veranstaltungen und die Teilnahme an einigen Schulungen. Bei diesen Veranstaltungen treffen sich Zöliakiebetroffene privat – gleich einem Treffen im Freundeskreis. Jeder trägt seine eigenen Kosten und niemand übernimmt Verantwortung für die anderen.

Um unsere Teilnehmer und Teamer auf Veranstaltungen besser absichern zu können, haben wir darüber hinaus den Verein ‚ZöliNet e.V.‘ ins Leben gerufen. Von Vereinsmitgliedern durchgeführte Veranstaltungen werden so zu vereinsinternen Veranstaltungen, für die das Vereinsrecht gilt. Dadurch können wir alle Beteiligten, da sie dann Vereinsmitglieder sind, gegen Unfall- und Sachschäden versichern.

Muss ich in den Verein eintreten?

Nein und Ja. Um an privat organisierten Veranstaltungen teilnehmen zu können, musst Du nicht in den Verein eintreten. Auch wenn Du privat ein Treffen organisieren möchtest oder in unseren Projekten mithelfen willst, ist das ohne Mitgliedschaft im Verein möglich. Wir bitten Dich aber, Dich entsprechend privat abzusichern, wenn Du z. B. andere Zölis in Deinem Auto mitnimmst (z. B. Insassenversicherung, Privathaftpflichtversicherung…).

Um auch die weiteren vereinsinternen Veranstaltungen besuchen oder durchführen zu dürfen, musst du Mitglied im Verein werden. Es geht dabei ausschließlich um Deine Absicherung, die erst durch den Verein entsteht und nur für Mitglieder greift. Du trittst also erst in den Verein ein, wenn Du diese Absicherung benötigst. Deine Mitgliedschaft ist auf zwölf Monate begrenzt. In dieser Zeit kannst Du alle Vereinsveranstaltungen besuchen. Nach zwölf Monaten endet die Mitgliedschaft dann automatisch und Du trittst ohne weitere Kündigung wieder aus dem Verein aus. Erst wenn Du danach wieder an einer Vereinsveranstaltung teilnehmen möchtest, bitten wir Dich erneut einzutreten.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Für die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen haben wir zwei verschiedene Mitgliedschaften in unserer Satzung definiert:

  • Die Jahresmitgliedschaft:
    Sie kostet 12,- € für zwölf Monate, endet ein Jahr nach Beitritt ohne gesonderte Kündigung und ist für Einzelpersonen geeignet.
     
  • Die Familienmitgliedschaft:
    Sie kostet 12,- € für zwölf Monate und endet ein Jahr nach Beitritt ohne gesonderte Kündigung. Die Familienmitgliedschaft können Ehepartner/Lebensgefährten mit (und ohne) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr abschließen und gilt für die gesamte angegebene Familie.

Diese Mitgliedsbeiträge werden verwendet, um den Vereinsbetrieb zu unterstützen.

Meilensteine des ZöliNet e.V.

Ein erster wichtiger Schritt war die Gründung des Vereins. Seit März 2020 sind wir ein eingetragener Verein und können so ruhigen Gewissens vereinsinterne Veranstaltungen durchführen und unsere Teamer und Teilnehmer ausreichend absichern. Weiterhin haben wir auch die Gemeinnützigkeit beantragt, die inzwischen anerkannt wurde.

Langfristig streben wir an, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannt zu werden. Als solcher werden wir uns verpflichten, für die Jugendarbeit die deutschlandweit vorhandenen Standards zur Fort- und Ausbildung von Ehrenamtlichen einzuhalten. Auch diesen Prozess haben wir bereits angestoßen. Die Anerkennung dauert etwa drei bis vier Jahre und wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das hindert uns aber nicht daran, die hohen Standards für die Jugendarbeit bereits in unserem Verein zu etablieren. Organisatoren, die bei uns Aktivitäten für Jugendliche anbieten, haben daher mindestens den Wissensstatus ‚Event Manager im Verein‘ mit einer nachgewiesenen Ausbildung, vergleichbar zu JuLeiCa-Jugendleitern.

Unsere Finanzen

Die Welt funktioniert leider nicht ohne Geld. Und so sind auch wir gezwungen, Mitgliedsbeiträge und Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen einzufordern. Aber wir wollen zumindest erzählen, wofür Dein Geld genutzt wird. Wir unterscheiden strikt zwischen grundlegendem Vereinsbetrieb und Veranstaltungen. Wie oben beschrieben, kannst Du einige Veranstaltungen auch ohne Mitgliedschaft im Verein besuchen oder durchführen und jeder trägt seine Kosten privat. Unser Vereinsbetrieb hingegen wird aus dem Vereinsvermögen bezahlt.

Das Vereinsvermögen besteht aus drei wesentlichen Anteilen:

  • Die Kosten für unsere Webseite und den Vereinsbetrieb werden über Mitgliedsbeiträge, Fördermittel und Spenden gedeckt. Damit ist unser Verein finanziell gesichert, auch wenn wenige Veranstaltungen angeboten werden.
  • Material, welches sich Mitglieder zur Durchführung von Veranstaltungen ausleihen können, wird von Spendengeldern angeschafft.
  • Rücklagen: Durch Crowd-Funding mittels GoFundMe.com haben wir einen Grundstock an Rücklagen erhalten. Vielen Dank nochmal an alle Spender. Außerdem fließt ein kleiner Prozentsatz der Teilnehmerbeiträge in die Rücklagen. Diese Rücklagen dienen in erster Linie der Anzahlung von Unterkünften und Buchungen. Aber auch, wenn auf einer Vereinsveranstaltung eine Unterdeckung entsteht (z. B. durch unvorhergesehene Mehrkosten), werden diese aus den Rücklagen bezahlt. Sind die Rücklagen hoch, sinkt der Prozentsatz des Veranstaltungspreises, sind sie niedrig, kann der Prozentsatz auch steigen. Der Prozentsatz wird einmal im Jahr überprüft und dann auf alle Veranstaltungen ab dem 1. Januar des Jahres angewendet. Derzeit haben wir ca. 5% des Teilnehmerbeitrags dafür eingeplant.
  • Teilnehmerbeiträge sind in erster Linie veranstaltungsgebunden und stehen der jeweiligen Veranstaltung (abzüglich der Rücklagen) in vollem Umfang zur Verfügung. Sollten nach Abschluss der Veranstaltung noch Beträge vorhanden sein, so landen diese entsprechend des Solidaritätsprinzips in der Rücklage für andere Veranstaltungen.